

Bittner & Dobner Tanzschulen GbR
vertreten durch: Moritz Bittner, Daniel Dobner
Ulmer Straße 45
88471 Laupheim
§ 1 Geltungsbereich
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, soweit im Einzelfall nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, für
– alle Anmeldungen von Kunden zu Tanzangeboten sowie
– die Teilnahme von Kunden an Veranstaltungen
der Bittner & Dobner Tanzschulen GbR, Ulmer Straße 45, 88471 Laupheim (nachfolgend ADTV-Tanzschule Gutzmann genannt).
Kunden sind jene Personen, die auf Grund eines bei der ADTV-Tanzschule Gutzmann gebuchten Kurses zur Teilnahme an den angebotenen Tanzkursen berechtigt sind. Darüber hinaus sind Kunden Personen, die zur Teilnahme an von der ADTV-Tanzschule Gutzmann oder von ihr beauftragten Dritten angebotenen Veranstaltungen berechtigt sind.
§ 2 Veranstaltungen
Das auf der Internetseite der ADTV-Tanzschule Gutzmann angebotene Veranstaltungsprogramm stellt ein unverbindliches Angebot dar, welches einer Veranstaltungsübersicht gleichkommt.
Die Buchung einer Veranstaltung erfolgt mittels Online-Formular über die Internetseite der ADTV-Tanzschule Gutzmann oder durch Erwerb von Tickets in der ADTV-Tanzschule Gutzmann, ihren Außenstellen oder in der jeweiligen Veranstaltungsstätte. Mit dem Absenden des Online-Formulars durch Klicken auf den „Kaufen“-Button sendet der Kunde einen bindenden und ggf. kostenpflichtigen Antrag auf Teilnahme an einer Veranstaltung. Dieser wird durch eine Anmeldebestätigung in Textform seitens der ADTV-Tanzschule Gutzmann oder durch die Bereitstellung der Tickets bestätigt. Ab diesem Zeitpunkt gilt der Vertrag als zustande gekommen. Die Tickets bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der ADTV-Tanzschule Gutzmann und berechtigen erst nach vollständiger Bezahlung zur Teilnahme an der gebuchten Veranstaltung.
Veranstaltungen können auf Grund geringer Auslastung oder aus anderen dringenden Gründen verschoben, abgesagt oder mit anderen Veranstaltungen zusammengelegt werden. Für den Fall einer Verschiebung, einer Absage oder Verlegung steht dem Kunden ein Rücktrittsrecht zu. Muss die Veranstaltung auf Grund höherer Gewalt abgesagt werden, besteht kein Rücktrittsrecht.
Der Eintritt zu Veranstaltungen der ADTV-Tanzschule Gutzmann kann nur mit gültigem Ticket gewährt werden, welches beim Einlass auf Verlangen vorgezeigt werden muss. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittspreises, z. B. wegen Nicht-Teilnahme, besteht nicht.
§ 3 Unterricht
Die Unterrichtstage und die Unterrichtszeiten sind dem aktuell gültigen Kursprogramm zu entnehmen. Die Kurse finden, wenn nicht anders angegeben, wöchentlich, außer an gesetzlichen Feiertagen oder in den baden-württembergischen Schulferien, statt. Im Falle von Ausfall oder Krankheit eines Tanzlehrenden wird für Vertretung oder für einen Nachholtermin gesorgt. Die Erstattung oder Kürzung des Kurshonorars ist ausgeschlossen.
Die ADTV-Tanzschule Gutzmann garantiert für fortlaufende Kurse mit monatlichem Beitrag mindestens 35 Wochen Unterricht pro Kalenderjahr, wobei die Verteilung der Unterrichtswochen der ADTV-Tanzschule Gutzmann obliegt. Der Unterricht findet, wenn nicht anders angegeben, in den Räumlichkeiten der ADTV-Tanzschule Gutzmann oder weiteren Außenstellen statt.
Erfordert eine behördliche Anordnung die Einstellung des Kursbetriebs bzw. die Schließung der Tanzschule – z. B. auf Grund einer pandemischen Lage – kann die ADTV-Tanzschule Gutzmann den Unterricht auch via Online-Kurs oder Livestream erbringen. Dadurch ergibt sich für den Kunden kein außerordentliches Rücktrittsrecht.
Die ADTV-Tanzschule Gutzmann behält sich vor, Kurse z. B. auf Grund von geringer Auslastung zusammenzulegen oder abzusagen. Außerdem behält die ADTV-Tanzschule Gutzmann es sich vor, Kursorte, Kursräume, Kurszeiten sowie die Tanzlehrenden zu ändern.
Das Kursprogramm der ADTV-Tanzschule Gutzmann ist geistiges Eigentum und daher urheberrechtlich geschützt. Die Weitergabe von Unterrichtsmethoden oder Unterrichtsinhalten an Dritte ist untersagt. Das Aufzeichnen der Kursstunden ist nicht gestattet.
§ 4 Anmeldung
Die Anmeldung zu einem Tanzkurs erfolgt mittels Online-Formular entweder durch die eigenverantwortliche Anmeldung des Kunden z. B. von daheim aus oder durch eine betreute Anmeldung des Kunden in der ADTV-Tanzschule Gutzmann.
Mit dem Absenden des Online-Formulars durch Klicken auf den „Absenden“-Button sendet der Kunde einen bindenden und kostenpflichtigen Antrag auf Teilnahme an einem Tanzkurs. Dieser wird durch eine Anmeldebestätigung in Textform seitens der ADTV-Tanzschule Gutzmann bestätigt. Ab diesem Zeitpunkt gilt der Vertrag als zustande gekommen.
Bei minderjährigen Kunden muss die Anmeldung von einem Erziehungsberechtigten vorgenommen werden. Der Erziehungsberechtigte wird dadurch automatisch Vertragspartner der ADTV-Tanzschule Gutzmann.
§ 5 Widerrufsrecht
Meldet sich ein Kunde über das Online-Formular der ADTV-Tanzschule Gutzmann zu einem Tanzkurs an, so besteht für ihn das Recht, den Vertrag binnen 14 Tagen schriftlich ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beginnt am Tag des Vertragsabschlusses (schriftliche Anmeldebestätigung der ADTV-Tanzschule Gutzmann).
Um sein Widerrufsrecht auszuüben, muss der Kunde der ADTV-Tanzschule Gutzmann (Bittner & Dobner Tanzschulen GbR, Ulmer Straße 45, 88471 Laupheim, info@tanzschule-gutzmann.de) mittels eindeutiger Erklärung (z. B. über einen per Post versendeten Brief oder eine E-Mail) seinen Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, informieren. Hierfür steht das nachfolgende Muster-Widerrufsformular zur Verfügung, welches aber nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Kunde die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.
Folgen des Widerrufs
Wenn der Kunde den geschlossenen Vertrag widerruft, erhält er alle Zahlungen, die er an die ADTV-Tanzschule Gutzmann geleistet hat, spätestens 14 Tage ab dem Tag, an dem sein Widerruf eingegangen ist, zurück. Die Rückzahlung erfolgt auf dem gleichen Weg, wie die Zahlung erfolgt ist; es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart. Für die Rückzahlung fallen keine Entgelte an.
Hat der Kunde verlangt, dass der Tanzunterricht während der Widerrufsfrist beginnen soll, so kann die ADTV-Tanzschule Gutzmann einen angemessenen Anteil der bereits in Anspruch genommenen Leistungen zurückbehalten.
Muster-Widerrufsformular
Bittner & Dobner Tanzschulen GbR
Ulmer Straße 45
88471 Laupheim
(*) info@tanzschule-gutzmann.de
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
–
Bestellt am (*)/erhalten am (*)
–
Name der/des Verbraucher(s)
–
Anschrift der/des Verbraucher(s)
–
Unterschrift der/des Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
–
Datum
–
(*) Unzutreffendes streichen
§ 6 Laufzeit und Kündigung
Die Kündigung bedarf der Textform und ist entweder als Brief auf dem Postweg an die Bittner & Dobner Tanzschulen GbR, Ulmer Straße 45, 88471 Laupheim oder als E-Mail an kuendigung@tanzschule-gutzmann.de zu richten. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, eine Kündigung über die Internetseite (www.tanzschule-gutzmann.de) einzureichen.
Nach Ablauf der Widerrufsfrist ist eine außerordentliche Kündigung nur noch aus wichtigem Grund (z. B. Krankheit, Unfall, Wohnortwechsel >50 km) möglich, den der Kunde durch geeignete Nachweise gegenüber der ADTV-Tanzschule Gutzmann belegt. Die nach Vorlage des Nachweises verbleibenden Kursstunden werden dem Kunden in Form eines Gutscheins gutgeschrieben. Bei der Ermittlung des Guthabens bleiben nicht abgegoltene Sonderleistungen, wie z. B. die Teilnahme an Übungsabenden, unberücksichtigt.
Tanzkurse mit Einmalzahlung
Die Laufzeit für Tanzkurse mit Einmalzahlung ergibt sich aus dem aktuellen Kursprogramm. Sie endet mit Ablauf des letzten Kurstermins (i. d. R. nach 4 oder 10 Kursterminen) und bedarf daher keiner ordentlichen Kündigung.
Fortlaufende Tanzkurse mit monatlichem Beitrag
Die Mindestvertragslaufzeit für fortlaufende Tanzkurse beträgt nach Wahl des Kunden 3, 6 oder 12 Monate. Die Kündigungsfrist beträgt 4 Wochen zum Monatsende.
Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag immer wieder um einen Monat, bis der Kunde den Vertrag rechtmäßig kündigt. Die Kündigungsfrist beträgt 4 Wochen zum Monatsende.
§ 7 Preise und Zahlungsweise
Nichtteilnahme, vorzeitiger Abbruch sowie Nichtinanspruchnahme von Unterrichtstunden entbinden nicht von der Leistung des gesamten Kursbeitrages.
Kurse mit Einmalzahlung
Die Preise für die Tanzkursangebote sind dem aktuell gültigen Kursprogramm zu entnehmen. Die Preise für Kurse mit Einmalzahlung verstehen sich pro Person und Kurs.
Kurse mit Einmalzahlung umfassen eine festgelegte Anzahl von Kursterminen und sind inhaltlich abgeschlossen. Das Kurshonorar ist über die Anzahl der Kurstermine (i. d. R. 4 oder 10 Termine) kalkuliert. Nichtteilnahme, vorzeitiger Abbruch sowie Nichtinanspruchnahme von Unterrichtstunden entbinden nicht von der Leistung des gesamten Kurshonorars.
Das Kurshonorar ist am Tag des ersten Kurstermins fällig. Der Kunde kann bei Anmeldung der ADTV-Tanzschule Gutzmann ein SEPA-Lastschriftmandat für den Einzug des Kurshonorars von seinem Konto erteilen. Alternativ kann der Kunde das fällige Kurshonorar am Tag des ersten Kurstermins durch Bar- oder EC-Zahlung begleichen oder eine Überweisung bis zum ersten Kurstag vornehmen.
Fortlaufende Kurse mit monatlichem Beitrag
Die Preise für die fortlaufenden Tanzkursangebote sind dem aktuell gültigen Kursprogramm zu entnehmen. Die Preise für fortlaufende Kurse verstehen sich pro Person und Monat.
Bei fortlaufenden Kursen beträgt der monatliche Beitrag 1/12 des Jahreshonorars. Die Monatsbeiträge sind daher bereits unter Berücksichtigung der gesetzlichen Feiertage bzw. der baden-württembergischen Schulferien kalkuliert. Der Kunde kann daher keine Kürzung der monatlichen Beiträge auf Grund von Ferien oder Feiertagen verlangen.
Der Kursbeitrag für den ersten Kursmonat ist sofort bei Anmeldung fällig. Erfolgt die Anmeldung vor dem gewählten Startmonat, so ist der erste Kursbeitrag am 01. des gewählten Startmonats fällig. Der Einzug des Kursbeitrags erfolgt mittels SEPA-Lastschrift. Die folgenden monatlichen Kursbeiträge werden jeweils am 01. eines jeden Monats fällig und ebenfalls mittels SEPA-Lastschrift eingezogen. Fällt der 01. eines Monats nicht auf einen Werktag, so erfolgt der Einzug am nächsten Werktag.
§ 8 Rücklastschrift und Zahlungsverzug
Kann eine SEPA-Lastschrift beim Kunden nicht eingelöst werden oder wird sie vom Kunden zurückgegeben, fallen Rücklastschriftkosten in Höhe von 5,00 € an.
Kurse mit Einmalzahlung
Hat der Kunde 6 Wochen nach Kursbeginnen sein Kurshonorar noch nicht beglichen (Zahlungsverzug), so kann ihm die weitere Teilnahme am Tanzkurs so lange untersagt werden, bis das Kurshonorar vollständig beglichen wurde.
Fortlaufende Kurse mit monatlichem Beitrag
Kommt der Kunde mit zwei aufeinanderfolgenden Kursbeiträgen in Zahlungsverzug, so ist die ADTV-Tanzschule Gutzmann berechtigt, den Vertrag außerordentlich zum Monatsende zu kündigen. In diesem Falle ist die ADTV-Tanzschule Gutzmann darüber hinaus berechtigt, Schadenersatz nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu verlangen.
§ 9 Ruhezeiten
Die ADTV-Tanzschule Gutzmann kann dem Kunden bei fortlaufenden Kursen eine Ruhezeit, d. h. ein Aussetzen der monatlichen Zahlungen, gewähren; insbesondere dann, wenn längere Ausfälle durch Krankheit, die Behandlung von Krankheiten oder durch Schwangerschaft drohen. Die Ruhezeit kann dem Kunden für max. 12 Monate gewährt werden.
Wird die Ruhezeit während der noch laufenden Mindestvertragslaufzeit genommen, so verlängert sich diese um die Dauer der Ruhezeit. Ist die Mindestvertragslaufzeit bereits abgelaufen, so muss der Kunde nach Ablauf der Ruhezeit noch mindestens einen Monatsbeitrag entrichten, bevor der den Vertrag ordentlich kündigen kann.
Die Beantragung der Ruhezeit bedarf der Schriftform und ist entweder als Brief auf dem Postweg an ADTV-Tanzschule Gutzmann (Bittner & Dobner Tanzschulen GbR, Ulmer Straße 45, 88471 Laupheim oder als E-Mail an ruhezeit@tanzschule-gutzmann.de) zu richten. Der Antrag auf Ruhezeit muss sowohl das Startdatum als auch das voraussichtliche Enddatum der Ruhezeit beinhalten. Mit Ablauf des Enddatums wird der Vertrag wieder aktiviert und der Kunde ist wieder zur Zahlung der Kursbeiträge verpflichtet.
Wird dem Kunden eine Ruhezeit zugestanden, so fallen monatliche Verwaltungskosten pro Vertrag und Person in Höhe von 5,00 € an, die wie die regulären Kursbeiträge zum 01. eines Monats mittels SEPA-Lastschrift eingezogen werden.
§ 10 Ermäßigungen und Rabatte
Ermäßigungen und Rabatte können von der ADTV-Tanzschule Gutzmann gewährt werden, wenn die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind. Weitere Ermäßigungen und Rabatte neben den hier genannten sind dem aktuellen Kursprogramm zu entnehmen.
Ermäßigungen für Schüler, Auszubildende & Studierende
Für Kunden, die das 17. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder Schüler, Auszubildende oder Studierende sind und dies durch Vorlage eines geeigneten Nachweises (Schülerausweis, Immatrikulationsbescheinigung, usw.) bestätigen können, gelten die ermäßigten Preise. Bei Wegfall der Ermäßigungsvoraussetzungen entfällt diese Ermäßigung. Die Änderung der Berechtigungsvoraussetzung muss der ADTV-Tanzschule Gutzmann umgehend mitgeteilt werden.
Geschwister-Rabatt
Bei fortlaufenden Kursen mit monatlichem Beitrag erhalten Geschwister jeweils einen Rabatt von 3,00 € auf den Monatsbeitrag.
§ 11 Preisanpassungen
Der ADTV-Tanzschule Gutzmann steht das Recht zu, die Kursbeiträge einmal pro Kalenderjahr anzupassen.
Einige der angebotenen Tanzkurse sind gem. § 4 Nr. 21 a) bb) UstG von der Umsatzsteuer befreit. Sollte die Befreiung entfallen, so wird die ADTV-Tanzschule Gutzmann ausnahmsweise die betreffenden Kurshonorare oder Kursbeiträge anpassen. Dabei bleibt unbeachtet, ob im selben Kalenderjahr bereits eine Preisanpassung stattgefunden hat.
Im Falle einer Preiserhöhung ist der Kunde berechtigt, innerhalb einer Monatsfrist den Vertrag zum Ablauf des nachfolgenden Monats zu kündigen.
§ 12 Haftung
Die Ausübung des Tanzens oder der sonstige Aufenthalt in den Räumen der ADTV-Tanzschule Gutzmann sowie in den Außenstellen oder bei Veranstaltungen der ADTV-Tanzschule Gutzmann geschieht auf eigene Gefahr. Für Personen- oder Sachschäden, die nicht von der Tanzschule oder deren Mitarbeiter verursacht werden, ist jede Haftung ausgeschlossen. Des Weiteren ist die Haftung auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt, sofern es sich nicht um Schäden an Körper, Leben oder Gesundheit handelt.
Eine Haftung der ADTV-Tanzschule Gutzmann für den Verlust oder die Beschädigung mitgebrachter Kleidung, Sachen, Wertgegenstände oder Geld wird ausgeschlossen, es sei denn, der Verlust oder die Beschädigung ist auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten der Tanzschule oder deren Mitarbeiter zurückzuführen.
§ 13 Datenschutz
Der Kunde erklärt sich mit dem Vertragsabschluss bereit, dass die Kundendaten in der elektronischen Kundenverwaltung der ADTV-Tanzschule Gutzmann gespeichert und verarbeitet werden. Die Daten sind vor dem Zugriff nicht berechtigter Personen geschützt und werden nicht an Dritte weitergegeben. Alle weiteren Informationen zum Datenschutz sind der aktuellen Datenschutzerklärung auf der Webseite der ADTV-Tanzschule Gutzmann (www.tanzschule-gutzmann.de) zu entnehmen.
§ 14 Film- und Videoaufnahmen
Die ADTV-Tanzschule Gutzmann behält sich vor, in den Räumlichkeiten der Tanzschule bzw. der Außenstellen und bei Veranstaltungen Film- und Videoaufnahmen anzufertigen. Die Aufnahmen aller anwesender Personen oder Ausschnitte bzw. Zusammenschnitte können veröffentlicht werden. Außerdem können die Foto- und Videoaufnahmen auch für Promotion- und Werbezwecke der ADTV-Tanzschule Gutzmann verwendet werden. Mit der Anmeldung zu einem Kurs oder mit der Buchung einer Veranstaltung erklärt sich der Kunde ausdrücklich mit der – für ihn – entgeltlosen Veröffentlichung der Foto- und Videoaufnahmen einverstanden.
§ 15 Änderungsvorbehalt
Die ADTV-Tanzschule Gutzmann ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einseitig zu ändern, wenn eine Änderung auf Grund einer veränderten Gesetzeslage, auf Basis neuer Rechtsprechungen oder mit Blick auf erforderliche technische Anpassungen (z.B. beim Anmeldeprozess) erfolgt. Über eine Änderung wird der Kunde unter Mitteilung des Änderungsinhalts an die zuletzt bekannte E-Mail-Adresse informiert. Die Änderung wird Vertragsbestandteil, wenn der Kunde nicht binnen sechs Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung der Einbeziehung in das Vertragsverhältnis in Schrift- oder Textform widerspricht.
§ 16 Schlussbestimmungen / Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt die gesetzlich zulässige Bestimmung, die dem Gewollten am nächsten kommt. Dies gilt auch im Falle einer unbeabsichtigten Regelungslücke.
Laupheim, Oktober 2024